Beweislast bei Nachzahlungen von Nebenkosten

Überfliegt man das Urteil des Bundesgerichtshofs, könnte man auf den ersten Blick meinen, daß es zu Lasten der Vermieter ist, sprechen doch die Medien davon, daß das Urteil die Mieterrechte gestärkt habe. Schließlich judizierten die Bundesrichter, daß Mieter überhöhte Abrechnungen gegenüber Vermietern oder Energieversorgern nicht bezahlen müssen. Der Vermieter bzw. der Versorger müsse dann erst nachweisen, daß die Höhe berechtigt ist. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Es ging hier nämlich um einen krassen Einzelfall und auch nicht um die Nachforderung eines Vermieters, sondern des Stromanbieters. Nur wenn es erstens ernsthaft möglich ist, daß der Energieanbieter offensichtlich einen Fehler gemacht hat, und zweitens die Nachzahlung extrem hoch ist, gilt dieses Urteil. Die Abrechnung muss also deutlich überhöht sein. Hier wurden stattliche 1000 (in Worten: tausend) Prozent mehr Strom verbraucht, als im Vorjahr. Der Energieversorger forderte daraufhin 9000,- € Nachzahlung von dem Mieter.

Das Gericht betonte daher, daß bei normalen Nachforderungen der Mieter zunächst zahlen müsse und die Beweislast beim Mieter liegt. Normal seien einige hundert Euro Nachzahlung.

Urteil vom 07.02.2018

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 148/17

Quelle:

Zurück zur Übersicht