Mietpreisbremse ist verfassungswidrig

Die frisch in § 556 d eingeführte Beschränkung der freien Marktwirtschaft, wonach bei einer Neuvermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Marktmiete verlangt werden darf, ist verfassungswidrig. So sieht es zumindest das Landgericht Berlin. Die Regelung ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Mit seiner Entscheidung stellte sich die Kammer interessanterweise gegen eine genau anderslautende Entscheidung einer anderen Kammer desselben Gerichts. Es bleibt daher abzuwarten, was eines Tages eine obergerichtliche Entscheidung zu diesem Thema urteilt.

Urteil vom 14.09.2017

Gericht: LG Berlin

Aktenzeichen: 67 S 149/17

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