Kein Kürzungsrecht bei inkorrekter Verbrauchsabrechnung
§ 12 Abs. 1 der Heizkostenverordnung sieht ein Kürzungsrecht des Mieters von 15 % vor, wenn die Abrechnung nicht verbrauchsabhängig erfolgt. Hier kürzte ein Mieter, weil (nur) der Warmwasserverbrauch nicht gesondert über einen Wärmezähler erfasst worden war. Ein Kürzungsrecht bestand nicht, da immerhin – wenn auch falsch – verbrauchsabhängig abgerechnet worden war.
Urteil vom 15.06.2017
Gericht: LG Berlin
Aktenzeichen: 67 S 101/17
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