Vertragswidriges Duschen im Stehen

Ja, aber man duscht doch immer im Stehen? Nicht, wenn die Wohnung nur eine Badewanne hat und die Fliesen nur bis zur halben Stehhöhe reichen. Wenn dann nämlich Wasser an die Wand pritschelt, kann das zu Durchfeuchtung und Schimmelbefall führen. Ein vertragswidriger Zustand, der nach richtiger Auffassung des Landgerichts Köln natürlich vom Mieter zu vertreten ist. Und nicht etwa vom Vermieter, wie der Mieter hier geltend machte, und damit Mietminderung erreichen wollte. Das Amtsgericht hatte das noch (weltfremd) anders gesehen und den Vermieter zur Beseitigung des Schimmels verurteilt, ausserdem 10 % Mietminderung zugestanden. Dieses Urteil wurde natürlich vom Landgericht aufgehoben.

Urteil vom 24.02.2017

Gericht: LG Köln

Aktenzeichen: 1 S 32/15

Quelle:

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