Zustellung der Abrechnung an Sylvester

Exakt ein Jahr hat der Vermieter Zeit, dem Mieter die Abrechnung zuzustellen. Aber genügt der Einwurf am Sylvesterabend? Mit dem Argument, daß die Post normalerweise immer in der Früh komme, wollte ein Mieter die Abrechnung als verspätet zurückweisen. Nein, meinten die Richter vom Landgericht Hamburg. Da die Post immer öfter verspätet komme, kann man nicht mehr davon ausgehen, daß ein Brief vormittags im Briefkasten liege. Der Mieter müsse im Gegenteil sogar damit rechnen, vor Jahresende noch eine Zustellung zu erhalten, weil dann viele Fristen enden. Mindestens bis 18 Uhr sei mit einer Zustellung noch zu rechnen.

Urteil vom 02.05.2017

Gericht: LG Hamburg

Aktenzeichen: 316 S 77/16

Quelle: NZM 2017, 597

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