Mietpreisbremse München ist unwirksam
Diese Auffassung vertritt das Amtsgericht München in einer sehr ausführlich begründeten Entscheidung. Die Mieterschutzverordnung sei mit Bundesrecht nicht vereinbar und daher nichtig, zumindest auf München bezogen. Ein Bürger könne ihr nicht entnehmen, auf welcher Tatsachengrundlage sie erlassen wurde. Die Begründung sei viel zu abstrakt gehalten. Interessanterweise gab es zuvor schon zwei gegenlautende Entscheidungen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, es bleibt abzuwarten, ob hiergegen Rechtsmittel eingelegt werden.
Urteil vom 21.06.2017
Gericht: AG München
Aktenzeichen: 414 C 26570/16
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