Duldung eines Cerankochfeldes

So wie vor vielen Jahren die Gasherde durch Elektroherde ersetzt wurden, finden sich nun auch immer mehr Cerankochfelder statt der alten Herde mit Kochplatten. Muss der Mieter eine solche Erneuerung im laufenden Mietverhältnis dulden? Ja, es ist eine duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 4 BGB, die nachhaltig den Gebrauchswert der Wohnung erhöht.

Urteil vom 19.12.2016

Gericht: AG Neukölln

Aktenzeichen: 10 C 391/16

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