Versicherungsleistungen bei Eigentümerwechsel

Tritt ein Wasserschaden auf, kann die Regulierung je nach Versicherung sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Neben Schäden, die direkt gegenüber der Eigentümergemeinschaft reguliert werden, gibt es auch Schadenspositionen, die direkt an den Sondereigentümer ausgeglichen werden. Wer erhält nun die Versicherungsleistung ausbezahlt, wenn in der Zwischenzeit ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat? So klar scheint die Antwort nicht zu sein, da sich der Bundesgerichtshof mit dieser Frage zu befassen hatte. Er urteilte, daß die Leistung noch dem Veräußerer zusteht. Grund ist, daß der Schaden vor Eigentumswechsel eingetreten war. Der Zeitpunkt der Zahlung ist damit unerheblich.

Urteil vom 16.09.2016

Gericht: BGH

Aktenzeichen: V ZR 29/16

Quelle:

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