Grundsteuer Feststellungserklärung 2022

Voraussichtlich zwischen Juli und Oktober 2022 müssen Eigentümer eine spezielle Steuererklärung im Zusammenhang mit der anstehenden Änderung der Grundsteuer elektronisch über ELSTER abgeben. Das ist Sache von jedem einzelnen Eigentümer und nicht von der WEG oder der Verwaltung. Die Finanzverwaltung wird dazu die betroffenen Eigentümer noch von sich aus anschreiben. Die nötigen Formulare sollen erst ab 1. Juli auf der Homepage der Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden. Die Erklärung muss vom Eigentümer grundsätzlich online über das Elster-Portal http://www.elster.de/ eingereicht werden. Aktuelle Informationen können Sie zum Beispiel beim Bayerischen Landesamt für Steuern unter

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Grundsteuer/default.php?f=LfSt

abrufen, wo Sie auch eine FAQ-Liste mit häufig gestellten Fragen finden.

Außerdem ist unter 089/30 70 00 77 eine Info-Hotline des Landesamtes für Steuern erreichbar. Näheres kann Ihnen sicherlich auch Ihr Steuerberater mitteilen. Anhand der von Ihnen zu übermittelnden Daten werden die Finanzämter dann die neue Berechnungsgrundlage für Ihre Grundsteuer ermitteln. Die Gemeinden werden dann 2024 neue Grundsteuerbescheide versenden. Erst aus diesen werden Sie dann ersehen können, wie hoch Ihre neue Grundsteuer tatsächlich sein wird.

Was das Finanzamt genau fragen wird, ist noch nicht bekannt. Folgende Daten könnten aber voraussichtlich abgefragt werden, daher teilen wir Ihnen mit, wo Sie diese selbst finden können.

Eigentümer des Grundstücks: Das sind Sie selbst und nicht die Eigentümergemeinschaft

Miteigentumsanteil: Diesen können Sie entweder in Ihrem Kaufvertrag (in der Regel auf Seite 2 unter Grundbuchstand) finden oder in Ihrem Grundbuchauszug.

Grundbuchdaten wie z.B. Grundbuch von …, Blatt, Flurnummer oder Flst., Größe des Grundstücks können Sie entweder in Ihrem Kaufvertrag (in der Regel auf Seite 2 unter Grundbuchstand) finden oder in Ihrem Grundbuchauszug.

Die Wohnfläche finden Sie in der Ihnen vorliegenden Heizkostenabrechnung.

Bodenrichtwert: Diesen finden Sie unter https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/71665115334 oder http://bodenrichtwerte.bayern.de oder https://www.bodenrichtwerte-boris.de oder können ihn bei Ihrer Gemeinde abfragen. Zum Teil fallen dafür Gebühren an.

Einheitswert-Aktenzeichen: Dieses liegt uns als Verwaltung nicht vor. Sie können dieses auf dem Einheitswertbescheid, den Sie selbst vorliegen haben, nachlesen oder es bei Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt erfragen.

Baujahr des Gebäudes: Das finden Sie unter Zensus auf unserer Homepage.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit eine kleine Ausfüllhilfe bieten.

Die Abgabe der Grundsteuererklärung und alle Fragen im Zusammenhang damit betreffen weder die Eigentümergemeinschaft noch uns als Verwaltung. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen Anfragen dazu gegebenenfalls zu unserem Stundensatz nach Verwaltervertrag berechnen müssten.

Bitte beachten Sie auch, dass wir keine steuerlichen Auskünfte geben dürfen.

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