Nackte Nachbarn müssen hingenommen werden

Diesen Fall hatten wir so ähnlich auch schon in einer von uns betreuten Wohnanlage. Ein Gartenbesitzer lief nackt durch seinen Garten. Hier diente das der Abkühlung nach seinem Saunagang. Dem Nachbarn, einem Rentner, missfiel das. Er klagte, weil der Nachbar sich nackt und "in aufreizender Pose" im Garten zeige, was "schockierend" sei. Wollen wir mal nicht näher dem nachgehen, was der Nachbar hier genau als schockierend empfunden hat. Das Landgericht meinte, daß der Nachbar ja nicht hingucken müsse, zumal er wohl nur aus einem Fenster den Nackedei sehen konnte, und aus einem anderen Fenster nur, wenn man sich halb verrenkte. Fragt sich, ob hier auch geklagt worden wäre, wenn es die hüllenlose Nachbarin gewesen wäre…

Urteil vom --

Gericht: LG Dortmund

Aktenzeichen: 1 S 13/16

Quelle:

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