Kündigung wegen Sexschaukel

Hier war die Intimsphäre den Nachbarn nicht intim genug. Ein Mieter hatte in seiner Wohnung eine Sexschaukel, von der er häufig Gebrauch machte. Das ist ein Gestell, an dem an einer Kette eine Schaukel befestigt ist. Das Quietschen (der Schaukel, nicht der Beteiligten!) war bei den Nachbarn deutlich zu vernehmen. Sie beschwerten sich beim Vermieter über dieses beschwingte Sexualleben. Der Vermieter kündigte dem Mieter dann auch. Zu Recht, entschied das Amtsgericht München. Vielleicht hätte hier ein Tropfen Öl geholfen…

Urteil vom 27.01.2014

Gericht: AG München

Aktenzeichen: 417 C 17705/13

Quelle:

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