Farbwahl kann delegiert werden

Es gibt tausende unterschiedlicher Farbnuancen. Dementsprechend schwer ist es, sich in der Eigentümerversammlung, beispielsweise beim Fassadenanstrich, auf eine bestimmte Farbe genau festzulegen. Damit die Diskussion nicht bis Mitternacht dauert, wird oft gerne die genaue Auswahl delegiert, sei es auf den Beirat oder einen Eigentümer. Nachdem die Eigentümerversammlung grundsätzlich wichtige Entscheidungen selbst zu treffen hat, stellt sich die Frage, geht das? Ja, entschied das Landgericht Hamburg. Es muß aber ein grober Rahmen vorgegeben werden, wie z.B. lichtes Grau. Durch diese Rahmenvorgabe ist die Ermächtigung begrenzt und überschaubar.

Urteil vom 12.11.2014

Gericht: LG Hamburg

Aktenzeichen: 318 S 74/14

Quelle:

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