Gerichtliches Beweisverfahren erst nach Vorbefassung der Eigentümerversammlung

Bestehen Mängel am Gemeinschaftseigentum, ist es sinnvoll, diese durch Sachverständige klären zu lassen, bevor man in eine Klage geht. Da die Gegenseite aber immer behaupten kann, dass der Sachverständige parteiisch war, sind Privatgutachten oft nur eingeschränkt verwertbar. Aus diesem Grund gibt es eine Zwischenlösung, das sogenannte Selbständige Beweisverfahren. Hier beurteilt ein vom Gericht ausgesuchter Sachverständiger die Mängel. Sein Ergebnis ist für beide Parteien bindend. Die Einleitung eines solchen Beweisverfahrens wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum ist aber primär Aufgabe der Eigentümergemeinschaft. Wenn ein einzelner Eigentümer daher einfach selbst zu Gericht rennt, ohne dass es vorher auf TOP der Eigentümerversammlung war, ist sein Antrag auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig.

Urteil vom 21.04.2016

Gericht: AG München

Aktenzeichen: 482 H 738/16 WEG

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