Verwalterzustimmung bei einer Erbengemeinschaft

Stirbt ein Eigentümer und hat mehrere Erben, steht das Wohnungseigentum auf einmal im Eigentum mehrerer Miterben. Diese Erbengemeinschaft setzt sich oft dann so auseinander, dass die Wohnung auf einen einzelnen der Miterben übertragen wird. So ein Überlassungsvertrag ist zwar kein Kaufvertrag, aber dennoch zählt er als Veräußerung im Sinne von § 12 WEG. Wenn also eine Verwalterzustimmung im Falle der Veräußerung zu erteilen ist, gilt dies auch hier.

Urteil vom 31.08.2015

Gericht: OLG Nürnberg

Aktenzeichen: 15 W 788/15

Quelle: NZM 2016, 136

Zurück zur Übersicht