Welches Gericht ist zuständig?

Wenn zwei Wohnungseigentümer streiten, meint der Laie oft, daß das vor das Wohnungseigentumsgericht gehört. Daneben gibt es aber noch das Allgemeine Zivilgericht. Sind das auf Amtsgerichtsebene in der Regel nur unterschiedliche Abteilungen, wird es auf Landgerichtsebene richtig spannend. Hier sind nämlich in der Berufungsinstanz unterschiedliche Gerichte zuständig. Um hier nicht wegen Formfehlern einen Prozeß zu verlieren, ist wichtig zu wissen, wer wann zuständig ist. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, daß nicht das Wohnungseigentumsgericht, sondern das Zivilgericht zuständig ist, wenn es um die sachenrechtlichen Grundlagen des Eigentums bzw. den Inhalt des Sondereigentums geht. Etwas plastischer: Zwei Eigentümer stritten darum, wem ein Keller gehörte. Das Wohnungseigentumsgericht war hier die falsche Adresse, es wäre das Zivilgericht anzurufen gewesen.

Urteil vom 11.06.2015

Gericht: BGH

Aktenzeichen: V ZB 34/13

Quelle: NZM 2015, 825

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