Bedeutung der Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag

In Kaufverträgen über Eigentumswohnungen wird in der Regel auch die anteilige Höhe der Instandhaltungsrücklage aufgeführt. Damit soll versucht werden, insoweit Grunderwerbsteuer zu sparen. So auch in einem Fall des Landgerichts Darmstadt, wo es hieß „2.499,77 € (16.02.2012)“. Da die Rücklage aber in Wirklichkeit komplett aufgebraucht war, forderte der Käufer vom Verkäufer Zahlung in dieser Höhe auf sein Konto. Die Rücklage steht aber nicht dem Einzelnen zu, sondern ist Vermögen der Eigentümergemeinschaft. Hinzu kommt, daß sich die Höhe der Rücklage durch Entnahmen jederzeit ändern kann. Daher verlor der Käufer.

Urteil vom 03.12.2014

Gericht: LG Darmstadt

Aktenzeichen: 25 S 130/14

Quelle: NZM 2015, 704

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