Funk-Rauchwarnmelder vom Bundesverfassungsgericht gebilligt

Ein Mieter legte Verfassungsbeschwerde ein, weil in seiner Wohnung Rauchmelder installiert werden sollten. Das Bundesverfassungsgericht gab sich damit gar nicht erst ab und lehnte die Beschwerde schon im Vorfeld ab, weil sie keinerlei Erfolgsaussichten habe. Der Mieter hatte schon vor dem Amts- und Landgericht verloren, bei denen ihn sein Vermieter erfolgreich auf Duldung des Einbaus verklagt hatte. Nun hatte er gemeint, zum Verfassungsgericht Zuflucht suchen zu müssen. Eine einheitliche Ausstattung macht jedoch Sinn, wie auch schon zahlreiche Gerichte entschieden haben. Und die Fernwartung biete zusätzliche Vorteile.

Urteil vom 08.12.2015

Gericht: BVerfG

Aktenzeichen: 1 BvR 2921/15

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