Austausch von Holz gegen Kunststofffenster
Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne Kunststofffenster stellt in der Regel keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung. Sie kann daher mit Mehrheit beschlossen werden.
Urteil vom 11.02.2005
Gericht: BayObLG
Aktenzeichen: 2Z BR 177/04
Quelle: ZMR 2005, 894