Fernwärme statt Ölheizung ist keine bauliche Veränderung

Die Heizungsmodernisierung durch den Bezug von Fernwärme stellt gegenüber der Erneuerung der vorhandenen Ölheizung eine der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechende bloße modernisierende Instandsetzung dar und keine nur einstimmig mögliche bauliche Veränderung. Hier war entscheidend, daß die bestehende Anlage aufgrund des Alters und der technischen Beschaffenheit komplett erneuerungsbedürftig war, insbesondere die neuen Grenzwerte für Abgasverlust, die seit November 2004 gelten, nicht mehr einhalten konnte.

 

Urteil vom 21.07.2005

Gericht: OLG Hamburg

Aktenzeichen: 2 Wx 18/04

Quelle: NZM 2006/27

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