Neuanlage eines Wegs über gemeinschaftliche Gartenfläche

Läßt die Teilungserklärung bauliche Veränderungen, die einer sinnvollen und zumutbaren Verbesserung der Wohnanlage dienen, mit 2/3-Mehrheit zu, fällt darunter auch die Pflasterung einer Wegabkürzung zum Müllplatz über eine gemeinschaftliche Rasenfläche, selbst wenn eine angrenzende Sondernutzungsfläche dadurch beeinträchtigt wird.

 

Urteil vom 21.05.2003

Gericht: KG

Aktenzeichen: 24 W 253/02

Quelle: NZM 2003, 642

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