Neuanlage eines Wegs über gemeinschaftliche Gartenfläche
Läßt die Teilungserklärung bauliche Veränderungen, die einer sinnvollen und zumutbaren Verbesserung der Wohnanlage dienen, mit 2/3-Mehrheit zu, fällt darunter auch die Pflasterung einer Wegabkürzung zum Müllplatz über eine gemeinschaftliche Rasenfläche, selbst wenn eine angrenzende Sondernutzungsfläche dadurch beeinträchtigt wird.
Urteil vom 21.05.2003
Gericht: KG
Aktenzeichen: 24 W 253/02
Quelle: NZM 2003, 642