Keine Arbeitsvermittlung oder Schülernachhilfe in der Wohnung

Ist in der Teilungserklärung ein Sondereigentum als Wohnung bezeichnet, so darf darin keine gewerbliche Arbeitsvermittlung oder Schülernachhilfe betrieben werden.

 

Urteil vom 23.07.2007

Gericht: OLG Köln

Aktenzeichen: 16 Wx 25/07

Quelle: 16 Wx 25/07

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