Kosten für Austausch der Heizkörper bei Heizungssanierung

Die Wohnungseigentümer können im Rahmen einer Erneuerung der gemeinschaftlichen Heizungsanlage auch den Austausch defekter Heizkörper in den einzelnen Wohnungen mit beschließen. Es kommt dabei nicht auf die rechtliche Streitfrage an, ob diese im Sonder- oder Gemeinschaftseigentum stehen. Das Gericht begründete seine Auffassung damit, daß sich einzelne defekte Heizkörper durchaus auf das gemeinschaftliche Heizsystem auswirken könnten. Bezüglich der Thermostatventile bekräftigte das Gericht noch einmal, daß diese zwingend Gemeinschaftseigentum sind.

 

Urteil vom 20.03.2008

Gericht: OLG München

Aktenzeichen: 34 Wx 046/07

Quelle: MietRB 2008, 239

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