Auslegung der Teilungserklärung: Ladenkeller

Der Begriff „Ladenkeller“ in einer Teilungserklärung bedeutet üblicherweise einen zum Laden gehörenden Keller, nicht aber einen im Keller befindlichen selbständigen Laden. Deshalb kann in solchen Räumlichkeiten keinem eigenständigen Gewerbe nachgegangen werden.

 

Urteil vom 05.07.2006

Gericht: OLG München

Aktenzeichen: 34 Wx 63/06

Quelle: NZM 2006, 933

Zurück zur Übersicht