Auslegung der Teilungserklärung: Ladenkeller
Der Begriff „Ladenkeller“ in einer Teilungserklärung bedeutet üblicherweise einen zum Laden gehörenden Keller, nicht aber einen im Keller befindlichen selbständigen Laden. Deshalb kann in solchen Räumlichkeiten keinem eigenständigen Gewerbe nachgegangen werden.
Urteil vom 05.07.2006
Gericht: OLG München
Aktenzeichen: 34 Wx 63/06
Quelle: NZM 2006, 933