Schadensersatz aufgrund von Stalking

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Dieses Zitat aus Wilhelm Tell erlangt leider große Bedeutung, wenn es um Stalking geht. Dieser Begriff umschreibt das ständige Nachstellen, Belästigen oder sogar Bedrohen einer Person. Häufig kommt es in nachbarschaftlichen Situationen vor. Blicke in das Schlafzimmer, ungewollte Fotoaufnahmen, verschmierte Briefkästen, ja sogar Morddrohungen sind da keine Seltenheit. So auch in einem Fall, den das Oberlandesgericht Karlsruhe zu entscheiden hatte. Dort ging es in erster Linie aber um die zivilrechtlichen Folgen des Stalking. Die belästigte Familie war nämlich aufgrund der dauernden Belästigungen weggezogen. Weil sie deswegen ein neues Haus gekauft hatte, forderte sie von dem Stalker nun die Kosten, die ihr durch den Umzug entstanden waren, sowie die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer. Das Oberlandesgericht sah diesen Anspruch in Höhe von insgesamt 44.000,- Euro als berechtigt an. Stalking kann also teuer sein.

Urteil vom 05.11.2021

Gericht: OLG Karlsruhe

Aktenzeichen: 10 U 6/20

Quelle:

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