Keine Sicherheitsbedenken gegen E-Autos in der Tiefgarage

Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Autos tauchen auch immer wieder Fragen auf, ob diese in einer Tiefgarage geparkt werden dürfen. Geschichten von Problemen beim Löschen im Brandfall machen die Runde und haben in einer Wohnanlage zu einem Beschluss geführt, dass in der Tiefgarage keine E-Autos abgestellt werden dürfen.Der Beschluss wurde gerichtlich für ungültig erklärt. Im Dezember 2020 wurde mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes ausdrücklich geregelt, dass jeder Eigentümer einen Anspruch hat, sein E-Auto laden zu können. Wenn er aber einerseits eine Steckdose oder Wallbox installieren darf, andererseits dann aber gar nicht mit dem Auto in die Tiefgarage fahren darf, wäre das ja widersinnig. Abgesehen davon hat die Feuerwehr in der Regel auch das nötige Gerät, um Brände von E-Autos zu löschen.

Urteil vom 04.02.2022

Gericht: AG Wiesbaden

Aktenzeichen: 92 C 2541/21

Quelle:

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