Inszenierter Eigenbedarf einer juristischen Person

Eine Aktiengesellschaft war Eigentümerin einer Wohnung. Sie übertrug für einen winzigen Anteil daran das Eigentum an die Tochter eines Vorstandes. Diese kündigte dem Mieter wegen Eigenbedarfs. Vorangegangen waren schon vergebliche Kündigungsversuche zugunsten des Vorstands selbst. Der Bundesgerichtshof wertete die Eigenbedarfskündigung als Umgehungsversuch und gab ihr nicht statt.

Urteil vom 30.03.2021

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 221/19

Quelle:

Zurück zur Übersicht