Inszenierter Eigenbedarf einer juristischen Person
Eine Aktiengesellschaft war Eigentümerin einer Wohnung. Sie übertrug für einen winzigen Anteil daran das Eigentum an die Tochter eines Vorstandes. Diese kündigte dem Mieter wegen Eigenbedarfs. Vorangegangen waren schon vergebliche Kündigungsversuche zugunsten des Vorstands selbst. Der Bundesgerichtshof wertete die Eigenbedarfskündigung als Umgehungsversuch und gab ihr nicht statt.
Urteil vom 30.03.2021
Gericht: BGH
Aktenzeichen: VIII ZR 221/19
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