Rinnende Toilettenspülung – wer trägt den Verbrauch?

Der Klassiker. Eine Toilettenspülung rinnt monatelang, der Mieter meldet es nicht. Angesichts der hohen Wasserkosten in der Jahresabrechnung ist dann das Entsetzen groß. Der Mieter wollte hier nicht zahlen, angeblich hätte er nichts gemerkt. Mieter sind in der Pflicht, den Vermieter über Mängel zu informieren. Da der Vermieter die Wohnung ja in der Regel nicht betreten kann, der Mieter aber täglich darin ist, ist das auch das einzig Nachvollziehbare. Das Gericht sah es auch als Märchen an, dass der Mieter das nicht bemerkt haben will. Schon mit einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit hätte es ihm auffallen müssen. Das gelte übrigens unabhängig davon, ob der Mieter wirklich täglich in der Wohnung ist. Auch während Abwesenheitszeiten ist der Mieter zu Kontrollen verpflichtet.

Urteil vom 30.12.2020

Gericht: Landgericht Hanau

Aktenzeichen: 2 S 123/19

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