Gutachten statt Gefälligkeitsattesten

Beruft sich ein Mieter in einem Kündigungsschutzprozess auf gesundheitliche Gründe, legt er in der Regel Atteste vor. Diesen allein darf ein Gericht aber nicht Glauben schenken. Es muss vielmehr durch ein Gutachten verifizieren, ob die gesundheitlichen Gründe wirklich existieren, also deren Art, Umfang und Folgen näher beleuchten. Auch wenn dadurch die Prozeßkosten nach oben getrieben werden, ist diese Rechtsprechung sehr zu begrüßen, können auf diese Weise doch etwaige Gefälligkeitsatteste ausgeschlossen werden.

Da sich die Umstände auch im Laufe der Zeit ändern können, ist es aus Sicht des Bundesgerichtshofs außerdem nicht gerechtfertigt, eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auf alle Zeiten anzuordnen, sondern nur für eine bestimmte Frist.

 

Urteil vom 28.04.2021

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 6/19

Quelle: NZM 2021, 597

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