Kabelanschlüsse bis Juni 2024 umlagefähig

Bereits im letzten Rundbrief hatten wir Ihnen über die nicht in letzter Konsequenz durchdachte gesetzliche Neuregelung berichtet, wonach Vermieter ab Juli 2024 Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr auf Mieter umlegen dürfen.

Parallel dazu war nun ein Verfahren beim Bundesgerichtshof anhängig, der diese Regelung vielleicht sogar sofort hätte einführen können. Die Bundesrichter haben sich jedoch dagegen entschieden. Vermieter dürfen bis zum Greifen der gesetzlichen Regelung Kabelkosten auf den Mieter umlegen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Politik bis 2024 begreift, welchen Bärendienst sie den Mietern mit dieser vermeintlichen Erleichterung angetan hat. Mieter werden sich selbst um eine Versorgung bemühen müssen und dafür ohne Rahmenverträge mit Sicherheit deutlich höhere Preise bezahlen.

Urteil vom 18.11.2021

Gericht: BGH

Aktenzeichen: I ZR 106/20

Quelle:

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