Datenschutz und Legionellenbefall

Ergibt eine Trinkwasseruntersuchung Legionellenbefall in einer Wohnung, ist das dem Bewohner oftmals peinlich. Gibt der Verwalter dann bekannt, welche Wohnung betroffen war, ist dem Eigentümer das nicht Recht, weil er hier seinen guten Ruf verletzt sieht. Er forderte Schadensersatz. Angeblich sei ein Kaufinteressent abgesprungen. Außerdem läge eine Rufschädigung vor, weshalb er ein Schmerzensgeld verlangen könnte. Er machte eine Verletzung des Datenschutzes nach DSGVO geltend. Vor dem Landgericht Landshut hat ein solcher Eigentümer jedoch verloren. Der Verwalter ist bei einem Legionellenbefall selbstverständlich befugt, sowohl die betroffene Wohnung, den Legionellenwert („KBE-Wert“) als auch den Eigentümer der Wohnung namentlich zu benennen.

Urteil vom 06.11.2020

Gericht: LG Landshut

Aktenzeichen: 51 O 513/20

Quelle:

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