Nichtigkeit der Mietendeckelung
Das Land Berlin hatte gedacht, es könne die Vermieter finanziell beschränken und eigenmächtig eine Mietendeckel einführen. Dabei hat es aber nicht bedacht, dass es für eine solche Regelung gar keine Kompetenz hat. Das Bundesverfassungsgericht hat einstimmig den Mietendeckel gekippt und für nichtig erklärt. Das Recht zur Miethöhe ist Bundesrecht, ein Land hat hierbei nichts mitzureden.
Urteil vom 25.03.2021
Gericht: BVerfG
Aktenzeichen: BvF 1/20, BvL 4/20, BvL 5/20
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