Corona und Eigentümerversammlungen

In erfrischender Klarheit legte nun ein Landgericht wichtige Grundsätze zu einer Eigentümerversammlung während der Corona-Pandemie fest.

Erstens: Ein Saal muss nicht Platz für alle Eigentümer bieten, sondern nur für so viele, wie normalerweise kommen. Das ist deswegen wichtig, wenn es statt einem kompletten Versammlungsverbot Erleichterungen gibt, zum Beispiel, dass Versammlungen mit bis zu 20 Teilnehmern zulässig sind. Man darf damit rechnen, dass viele Eigentümer Vollmachten erteilen.

Zweitens: Es ist immer die konkrete Pandemielage entscheidend, Entscheidungen, wie man sie auch in manchen amtsrichterlichen Urteilen findet, müssen daher immer im Hinblick auf den konkreten Einzelfall betrachtet werden.

Drittens: Es ist ohne weiteres zumutbar, wenn der Versammlungsraum für 50 Personen zwischen 1.000 und 1.500 € kostet.

Urteil vom 16.02.2021

Gericht: LG Frankfurt a.M.

Aktenzeichen: 16.02.2021

Quelle:

Zurück zur Übersicht