Vorsicht Falle: Kreditverträge können widerrufen werden

Auch wenn der Gesetzgeber regelmäßig selbst mit unverständlichen Regelungen glänzt, müssen Verträge doch „transparent“, für jedermann verständlich sein. Da hier die Schwelle der geistigen Fähigkeiten des Vertragspartners nicht gerade hoch angesetzt wird, werden oft Vertragsbedingungen als intransparent angesehen und für unwirksam erklärt. Aber Vorsicht. In Fällen wie diesem kann das zu einem fatalen Bumerang führen.

Ein Kunde einer Sparkasse hatte bis zum Europäischen Gerichtshof geklagt, weil er eine Klausel in seinem Darlehensvertrag für unwirksam hielt. Konkret ging es um die dortige Widerrufsbelehrung. Der EuGH verlangte, dass für den Darlehensnehmer klar erkennbar sei, wann die Widerrufsfrist beginnt und wie lange sie läuft. Das sei hier nicht der Fall gewesen, da die entsprechende Vertragsklausel auf eine andere Vorschrift verwies und diese wiederum auf weitere. Das verstoße gegen die EU-Kreditrichtlinie 2008/48.

Ich finde diese Aussage putzig, wurde mir doch im Studium die „sinnvoll abgestufte Verweisungstechnik“ der Gesetze als tolle gesetzgeberische Leistung dargestellt. Und wer einmal einen Blick in die europäische Gesetzgebung geworfen hat, würde sich auch ein juristisches Navigationssystem wünschen. Ich darf nur als Beispiel einmal willkürlich einen Paragraphen aus dieser Richtlinie zitieren:

Bei fernmündlicher Kommunikation im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie 2002/65/EG muss die nach Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b zweiter Gedankenstrich der genannten Richtlinie zu liefernde Beschreibung der Hauptmerkmale der Finanzdienstleistung jedoch zumindest die in Absatz 1 Buchstaben c, d, e, f und h des vorliegenden Artikels vorgesehenen Angaben und den anhand eines repräsentativen Beispiels erläuterten effektiven Jahreszins sowie den vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtbetrag enthalten.

Alles klar und transparent? Oh, und wie war das mit unzulässigen Verweisungen? Wer im Glashaus sitzt …

Wie auch immer, das Gericht hatte diese Klausel aus dem Kreditvertrag der Sparkasse für unwirksam erklärt. Der Darlehensnehmer konnte nun also stolz den Vertrag widerrufen, er hatte Recht gehabt. Hoffentlich hatte er auch genügend Geld, denn der Widerruf eines Darlehens bedeutet, dass dieses sofort zurückzuzahlen ist. Dieses Problem ist vielen nicht so bewusst. Und die Bank wird in einem solchen Fall dem Streithansel sicher kein Darlehen mehr gewähren. Der vielgepriesene „Widerrufsjoker“, den nach Medienberichten Millionen von Kunden ziehen könnten, kann daher etliche Häuslebauer in die Insolvenz treiben.

Urteil vom 26.03.2020

Gericht: EuGH

Aktenzeichen: C - 66/19

Quelle:

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