Gerichtliche Sachverständigentermine auch während der Corona-Pandemie

Trotz der Pandemie kann das tägliche Leben nicht stillstehen. Gerichtsverfahren finden weiterhin statt, und dazu zählt es auch bisweilen, dass ein Sachverständiger vor Ort Begutachtungen anstellt. Gerade im Rahmen gerichtlicher Beweisverfahren kommt so etwas regelmäßig vor. Da Parteien unsicher waren, ob man einen solchen Beweistermin auch während der Corona-Pandemie durchführen darf, wurde dazu das Gericht befragt. Die Richter waren der Auffassung, dass die abstrakte Furcht, sich mit Corona anzustecken, kein Grund sei, den Ortstermin abzusagen. Schließlich könnte man Hygienevorschriften einhalten. Diese festzulegen, sei übrigens Sache des Sachverständigen, der hier quasi Herr des Verfahrens ist. Das Tragen von Masken, Einhalten von Abständen oder die Vertretung durch andere Personen würde ausreichen. Bei einem gerichtlichen Beweistermin haben die Parteien vor Ort eh wenig zu sagen. Der Sachverständige sieht sich das Gebäude an, Wertungen gibt er regelmäßig erst lange nach dem Termin in seinem Gutachten ab, zu dem die Parteien dann Stellung nehmen können.

Urteil vom 12.05.2020

Gericht: LG Saarbrücken

Aktenzeichen: 15 OH 61/19

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