Baumfällen oder Geld bei Laubfall und Pollenflug? 1

Die zulässigen zwei Meter von der Grenze entfernt standen drei 18 m hohe Birken. Wie jeder weiß, zeichnen sich Birken durch massiven Abwurf von Samen, Reisig und kleinblättrigem Laub aus. Das missfiel dem Nachbarn, der ein Fällen der Bäume einforderte. Für den Fall, daß er damit nicht durchdringt, wollte er dann ersatzweise monatlich eine Entschädigung von 230,- €. Er verlor mit beiden Anträgen. Wenn die Bäume wie hier den gesetzlichen Grenzabstand einhalten, handelt es sich bei dem Laubfall etc. um ein Naturereignis, auf das der Grundstückseigentümer keinen Einfluss hat.

Urteil vom 20.09.2019

Gericht: BGH

Aktenzeichen: V ZR 218/18

Quelle: NZM 2019, 891

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