Umfang der Streupflicht bei Parkplätzen

Besteht diese nur auf den Fahrwegen oder auch zwischen den abgestellten Autos? Das ist eine Frage, die auch regelmäßig unsere Hausmeister bewegt. Schließlich kann man mit dem Räumschild des Traktors nicht zwischen den parkenden Autos arbeiten. Was ist aber nun, wenn jemand beim Aussteigen aus dem Auto ausrutscht (mir auch schon selbst passiert)? Auch wenn es hier um einen Supermarktparkplatz ging, ist dieses Urteil erst recht für die Parkplätze von Eigentümergemeinschaften anzuwenden, da der Supermarkt noch strengeren Anforderungen unterliegt, weil die auf ihm Parkenden die Verhältnisse vor Ort nicht so gut kennen wie die Bewohner einer Wohnanlage. Das Gericht wies darauf hin, daß die Geschädigte sich am Auto hätte festhalten müssen. Auf Parkplätzen sei auch mit Vertiefungen, in denen sich Wasser sammeln und gefrieren kann, zu rechnen. Auch die schlechten winterlichen Lichtverhältnisse waren kein Grund, eine Haftung zuzusprechen, da diese üblich sind. Die Fußgänger müssen daher besonders vorsichtig gehen.

Urteil vom 02.07.2019

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VI ZR 184/18

Quelle:

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