Absolute Mehrheit bei der Verwalterwahl

Werden mehrere Bewerber um das Amt des Verwalters zur Wahl gestellt, muss über jeden Kandidaten abgestimmt werden. Das ist natürlich aufwendig, daher gibt es eine Vereinfachung. Theoretisch gibt es ja zwei Möglichkeiten, wie die Eigentümer bei mehreren Kandidaten abstimmen können. Man kann es entweder so handhaben, dass ein Eigentümer eine Stimme für jeden der Kandidaten abgeben kann. Oder man legt fest, dass er insgesamt nur einmal seine Stimme abgeben kann. Welche von diesen beiden Modalitäten greift, entscheidet im Normalfall der Versammlungsleiter.

Wird nun festgelegt, dass die die Wohnungseigentümer nur eine einzige Stimme abgeben können und erreicht einer der Kandidaten bereits die absolute Mehrheit, erübrigen sich weitere Wahlgänge.

Urteil vom 18.01.2019

Gericht: BGH

Aktenzeichen: V ZR 324/17

Quelle:

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