Baugenehmigung für das Sondereigentum - keine Klagebefugnis der Miteigentümer

Baugenehmigungen werden nicht nur erteilt, wenn Häuser neu gebaut werden. Es kann auch sein, dass eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung erteilt wird, hier für eine Gewerbeeinheit innerhalb einer WEG. Die bisher als Papeterie, also Schreibwarengeschäft genutzte Einheit hatte eine Nutzungsänderung hin zu einem Bestattungsinstitut beantragt. Die Behörde gab grünes Licht. Die Miteigentümer gingen dagegen vor dem Verwaltungsgericht erfolglos vor. Das Oberverwaltungsgericht sprach ihnen nämlich schon die Klagebefugnis ab. Die Eigentümer hätten unter dem Aspekt einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung vorrangig vor dem Wohnungseigentumsgericht ihre Rechte geltend machen müssen. Außerdem stehen den Eigentümern keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche zu, da sie eben keine Nachbarn im eigentlichen Sinn sind, sondern es um die Nutzung eines Sondereigentums in demselben Anwesen geht, in dem alle ja Miteigentümer sind. Zitat: „Der Sondereigentümer ist insoweit in die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eingebunden, deren Konflikte nach besonderen Regeln zu lösen sind.“

Urteil vom 26.02.2019

Gericht: OVG Koblenz

Aktenzeichen: 8 A 11076/18.OVG

Quelle: NZM 2019, 421

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