Wohngeldpflicht auch bei Unbenutzbarkeit der Wohnung

Das monatliche Wohngeld dient der Aufrechterhaltung der Liquidität der Eigentümergemeinschaft und ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Eigentümer seine Einheit nutzen kann oder nicht. Anders als ein Mieter kann er nicht mindern, da es im Gesetz keine dem Mietrecht entsprechende Regelung gibt. Oder anders betrachtet: Wäre es keine Eigentumswohnung, sondern ein Einfamilienhaus, könnte der Eigentümer auch nichts gegenrechnen.

Urteil vom 15.06.2018

Gericht: LG Berlin

Aktenzeichen: 55 S 81/17 WEG

Quelle: NZM 2019, 101

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