Haftung bei durchwurzelten Abwasserleitungen

Bäume müssen Wind und Wetter trotzen. Die Natur hat sie daher mit mächtigen Wurzeln ausgestattet. Vom Menschen verlegte Teerdecken oder Abwasserleitungen sind für die Wurzeln oft kein Hindernis. Kommt es nun durch durchwurzelte Abwasserleitungen zu einem Rückstauschaden auf dem Nachbargrundstücks, wie zum Beispiel einer Überschwemmung des Kellers , stellt sich die Frage, wer haftet. Bäume sind gesetzlich Bestandteil des Grundstücks, auf dem sie wachsen. Kann der Nachbar nun den Grundstücksbesitzer dafür in Anspruch nehmen? Dies wäre der Fall, wenn der Baumbesitzer eine Verkehrssicherungspflicht verletzt hätte. Da der Baumbesitzer normalerweise nicht in den (fremden) Kanal hineinschauen kann, wird hier eine Haftung mangels Zumutbarkeit schwer zu begründen sein. Ausnahmsweise entschied der Bundesgerichtshof, daß hier doch eine Haftung vorlag, weil der Baum auf einem städtischen Grundstück stand und der Kanal von der Stadt betrieben wurde.

Urteil vom 24.08.2017

Gericht: BGH

Aktenzeichen: III ZR 574/16

Quelle:

Zurück zur Übersicht