Verkehrssicherungspflicht in gemeinschaftlichem Parkhaus

Gerade bei größeren Wohnanlagen ist es durchaus üblich, daß ein Teil der Tiefgarage von der Gemeinschaft als öffentliches Parkhaus betrieben wird. Damit hat die Gemeinschaft natürlich auch die Verkehrssicherungspflicht für diese Fläche. Inwieweit diese Pflicht reicht, hat das Landgericht Heidelberg in einer Entscheidung klargestellt. Hier war eine Fußgängerin auf einem Wasserablaufgitter in der Ausfahrt ausgerutscht, weil dieses aufgrund von Niederschlag feucht war. Das Gericht sagte eindeutig, daß die Frau dort nichts zu suchen hatte. Die Ausfahrt war für Fahrzeuge gedacht, nicht für Fußgänger. Sie hatte sich den Unfall daher allein selbst zuzuschreiben. Es kann nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden. Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, ist aus Sicht des Gerichts utopisch. Es wurde Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe (7 U 116/17) eingelegt.

Urteil vom 28.07.2017

Gericht: LG Heidelberg

Aktenzeichen: 3 O 128/17

Quelle:

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