Flüchtlingsunterkunft oder Boardinghouse in Teileigentum zulässig

Ähnlich sieht es aus das Landgericht Frankfurt am Main. Sieht die Teilungserklärung keine Nutzungseinschränkungen vor, kann im Teileigentum auch ein Boardinghouse betrieben werden, also zum Beispiel ständig wechselnde Arbeitnehmer durch eine Zeitarbeitsfirma untergebracht werden. Gleiches würde zum Beispiel bei einer Nutzung als Hotel oder Pension gelten.

Urteil vom 30.08.2017

Gericht: LG Frankfurt a. M.

Aktenzeichen: 2-13 S 207/14

Quelle: NZM 2018, 95

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