Steuerliche Probleme bei Blockheizkraftwerken
Blockheizkraftwerke produzieren nicht nur Wärme, sondern auch Strom. In der Regel mehr Strom, als die Hausgemeinschaft benötigt. Der überschiessende Teil wird dann in das Netz des Energieversorgers eingespeist. Das weckt Begehrlichkeiten bei der Finanzverwaltung. Der Bundesfinanzhof urteilte nun, daß die Eigentümergemeinschaft bei der Lieferung des Stroms an Außenstehende unter Umständen gewerblich tätig sein kann und damit die einzelnen Eigentümer Gewerbeeinkünfte haben.
Urteil vom 20.09.2018
Gericht: BFH
Aktenzeichen: IV R 6/16
Quelle: NZM 2019, 186