Beschluss über Winterdienst per Minijob ist anfechtbar

Bei der Hausmeistertätigkeit stellt sich grundsätzlich immer die Frage, ob sie durch eine gewerbliche Hausmeisterei oder durch einen angestellten Hausmeister durchgeführt werden soll. Für einen über einen Minijob angestellten Hausmeister hat nun das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, daß das ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht. Ein entsprechender Beschluss ist daher anfechtbar und wird vom Gericht im Falle der Anfechtung für ungültig erklärt werden. Hintergrund ist, dass der Minijob für die Eigentümergemeinschaft mit erheblichen Risiken und Pflichten verbunden ist, wie zum Beispiel eines Ausfalls wegen Krankheit oder Urlaub, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, oder einer Haftung infolge eines Verstosses gegen die Verkehrssicherungspflichten. Auch kommen eine Vielzahl sozial- und arbeitsrechtlicher Folgen auf die Gemeinschaft zu. Ein gewerbliches Unternehmen hat Ersatzkräfte, so daß eine lückenlose Versorgung gewährleistet ist.

Urteil vom 15.03.2018

Gericht: LG Frankfurt a. M.

Aktenzeichen: 2-13 S 184/16

Quelle: NZM 2018, 757

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