Keine Beschlusskompetenz für ein Betretungsverbot

In einer Eigentümergemeinschaft wurde ein Beschluss gefasst, daß Eigentümer andere Wohnungen nicht ohne Wissen des betreffenden Eigentümers betreten dürfen. Hierbei ging es aber nicht um Fälle von Hausfriedensbruch, die ja ohnehin schon strafrechtlich verfolgt werden könnten. Gemeint war, daß die Eigentümer auch mit Zustimmung des Mieters des anderen Eigentümers nicht in dessen vermietete Wohnung gehen sollten. So sollte vermieden werden, daß in den Wohnungen Feuchtemessungen vorgenommen werden. Das geht natürlich nicht. Ein solcher Beschluss betrifft das Sondereigentum. Es besteht daher gar keine Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft, mit der Folge, dass der Beschluss nichtig ist.

Urteil vom 17.05.2018

Gericht: LG Frankfurt/Main

Aktenzeichen: 2-13 S 31/16

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