Belehrung über das richtige Berufungsgericht

In Wohnungseigentumssachen ist es nicht immer ganz einfach, welches Gericht für die zweite Instanz zuständig ist. In der Regel gibt es hier Zentralgerichte, es muss also nicht unbedingt das am Ort ansässige Landgericht sein. Üblicherweise enthält ein Urteil eine Rechtsmittelbelehrung. Wenn diese hinsichtlich des nächstzuständigen Gerichts falsch ist, kann ein Prozess aus rein formellen Gründen verloren gehen, wenn die Berufungsfrist deswegen nicht gewahrt wird. Was aber, wenn Empfänger der falschen Belehrung nicht ein Laie war, sondern ein Experte, nämlich ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht?

Auch dieser darf in der Regel darauf vertrauen, dass eine Rechtsmittelbelehrung des Amtsgerichts über das für WEG-Sachen zuständige Berufungsgericht richtig ist, entschied der Bundesgerichtshof.

 

Urteil vom 28.09.2017

Gericht: BGH

Aktenzeichen: V ZB 109/16

Quelle:

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