Einheitliche Rauchwarnmelder auch bei Vorinstallation

Nicht wenige Eigentümer haben schon selbst Rauchmelder installiert. Was tun, wenn die Eigentümergemeinschaft nun auch die Anbringung von Rauchwarnmeldern beschliesst? Diese oft gestellte Frage hat das Amtsgericht Düsseldorf zu entscheiden gehabt. Die Gemeinschaft kann sehr wohl auch die Installation von Rauchmeldern in allen Wohnungen beschliessen, sie muß dabei nicht diejenigen ausnehmen, in denen bereits welche installiert wurden. Die Eigentümer haben ein Ermessen, ob sie eine einheitliche Ausstattung und eine gemeinsame Wartung beschliessen. Das Amtsgericht betonte, daß durch den einheitlichen Einbau bzw. die einheitliche Wartung ein höheres Maß an Sicherheit gegeben ist. Auch gegenüber den Versicherungen könne man so besser den Nachweis erbringen. Ebenso haben es auch das AG Ratingen mit Urteil v. 18.11.2014 (11 C 121/14) und das AG Heidelberg mit Urteil v. 22.10.2014 (45 C 52/14) gesehen.

Urteil vom 11.01.2016

Gericht: AG Düsseldorf

Aktenzeichen: 290a C 192/15

Quelle:

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