Zensus Ausfüllhilfe

Zensus 2022

Zensus: 2022 findet wieder eine gesetzlich vorgeschriebene Gebäude- und Wohnungszählung statt. Eigentlich sollte diese 2021 stattfinden, wurde aber vom Gesetzgeber wegen Corona verschoben. Das Zensusgesetz verpflichtet uns dazu, der Behörde (Bayerisches Landesamt für Statistik) Namen und Anschriften unserer Eigentümer mitzuteilen. Sie werden danach von der Behörde noch gesondert angeschrieben und müssen dann selbst einen Fragebogen ausfüllen. Wir als Verwaltung können das nicht, weil uns viele dort abgefragte Daten gar nicht bekannt sind, wie z.B. die Miethöhe.

Da Sie in dem Fragebogen auch ein paar Fragen zum Gebäude beantworten müssen, haben wir Ihnen diese bereits seit Ende 2020 in unseren Geschäftsberichten zur Verfügung gestellt. 

Zusätzlich haben wir die Datentabelle auch in den Portalen unter IHRE ANLAGE als PDF eingestellt. 

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