Hinweis Berücksichtigung EWSG Gas-Erlass Dezember

Der Bundestag hat erfreulicherweise beschlossen, dass im Dezember 2022

Der Bundestag hat erfreulicherweise beschlossen, dass im Dezember 2022 die Pflicht entfällt, Vorauszahlungen für Gas- und Fernwärme zu leisten. Der Bund trägt insoweit die Kosten. Im Rahmen Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung (die den Dezember 2022 beinhaltet) wird das automatisch berücksichtigt.

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