Der Bundestag hat erfreulicherweise beschlossen, dass im Dezember 2022 die Pflicht entfällt, Vorauszahlungen für Gas- und Fernwärme zu leisten. Der Bund trägt insoweit die Kosten. Im Rahmen Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung (die den Dezember 2022 beinhaltet) wird das automatisch berücksichtigt.