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Kauf einer Eigentumswohnung Um vor Unannehmlichkeiten geschützt zu sein, sollte jeder Kaufinteressent neben dem Offensichtlichen (Bauzustand, Alter, Lage) auch noch folgende Punkte beachten: Wie hoch ist das monatliche Wohngeld? Die letzten Protokolle und die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung beim Verkäufer einsehen. Überprüfen Sie, ob der Verkäufer Zahlungsrückstände bei der Eigentümergemeinschaft hat (möglicherweise Erwerberhaftung). Der Rücklagenstand sollte abgefragt werden. Der Verkäufer sollte im notariellen Kaufvertrag versichern, daß ihm keine wesentlichen Mängel im Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentums bekannt sind. Informieren Sie sich bitte, welche Sanierungen geplant, oder bereits beschlossen wurden. Erkundigen Sie sich auch beim Verwalter über den Zustand der gemeinschaftlichen Einrichtungen. Wichtig ist auch, ob Prozesse laufen. Wie ist der Kostenverteilungsschlüssel der Anlage? Oft müssen auch reine TG-Käufer für die Hauskosten mit zahlen und umgekehrt. Erdgeschoßbewohner zahlen beim Aufzug mit. Achten Sie bitte darauf, das ein Passus im Kaufvertrag mit aufgenommen wird, dass der Abrechnungssaldo der Jahresabrechnung intern (zwischen Käufer und Verkäufer) nach dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten aufzuteilen ist. Der Verwalter liefert die Abrechnung immer dem, wer zum Zeitpunkt der Erstellung im Grundbuch als Eigentümer steht. Somit wird z. B. ein Erwerber eine Jahresabrechnung für ein Jahr erhalten für welches er die Einheit noch nicht einmal erworben hat. Wenn Sie ein Objekt verkaufen, übergeben Sie in der Regel auch die Kaution an den neuen Erwerber. Wissen sollten Sie vorher, dass Sie dem Mieter dafür haften, dass dieser Betrag am Ende seiner Mietzeit noch vorhanden ist. Am besten ist es, nach einem Verkauf den Mieter unterzeichnen zu lassen, dass er einverstanden ist, dass Sie die Kaution an den Erwerber übergeben und Sie als Verkäufer aus der Haftung entbunden werden. |
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